Eine freiberufliche Hebamme erhält eine Geburtspauschale von 87 EUR bis maximal 335 EUR nach Abzug aller Pflichtausgaben. Da eine Geburt nicht planbar ist, inkludiert dies oft Nacht- und Feiertagsarbeit sowie unkalkulierbare Arbeitsstunden. Ein Wochenbettbesuch wird unabhängig von der Dauer mit 40,38 EUR vergütet. Auch die monatlichen Kosten für die Haftpflichtversicherung schlagen mit aktuell mehr als 1.100,00 EUR zu Buche.
Angestellte Hebammen betreuen im Dienst oftmals drei oder mehr Frauen. Im Schnitt steigen sie nach 7 Jahren komplett aus der Geburtshilfe aus. Zudem steigt die Teilzeitquote immer weiter.
Die sichere Versorgung von Familien durch Hebammen ist weiterhin in Gefahr. Am 4. Mai ist Internationaler Hebammentag. Im Koalitionsvertrag der Ampel wurde u. a. eine 1:1 Betreuung durch Hebammen in den wesentlichen Phasen der Geburt versprochen.
Regierung setzt Koalitionsvertrag nicht um.
Das nationale Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ sollte mit einem Aktionsplan umgesetzt werden. Bis jetzt hat die Regierung jedoch keine sichtbaren Anstrengungen unternommen, diese Versprechen umzusetzen. Im Gegenteil – die Zustände werden schlimmer. Das nationale „Kliniksterben“ und damit auch der Wegfall von geburtshilflichen Abteilungen spitzen die Lage weiter zu.
Freiberufliche und angestellte Hebammen sind unterbezahlt und überlastet und leiden zunehmend unter erschwerten Arbeitsbedingungen.
Lösungsansätze
Die FREIE WÄHLER Hessen fordern…