In seiner letzten Plenarsitzung 2017 hat der hessische Landtag mit den Stimmen von CDU und Grünen die Gesetzesänderung zur Wahlkreisreform beschlossen. Die Opposition wittert hierin ein taktisches Manöver der CDU.
Auch die FREIE WÄHLER Hessen sehen in dieser Wahlkreisreform einzig ein Blendwerk, hinter dem die Landesregierung eine reelle Reform des Landtages verstecke, wie der Landesvorsitzende Engin Eroglu bereits im Oktober 2017 konstatierte. Anders als die SPD fürchten die FREIE WÄHLER keine Stimmenverluste durch die Neueinteilung der Wahlkreise, sondern vielmehr ein weiteres Zur-Kasse-bitten der hessischen Steuerzahler. „Der hessische Landtag hat aktuell 110 Abgeordnete. Wir FREIE WÄHLER sind der Überzeugung, dass der Landtag verkleinert werden sollte. Eine Reduzierung um 20 Abgeordnete auf 90 Sitze schränkt die parlamentarische Arbeit nicht ein und würde den Bürgerinnen und Bürgern unseres Bundeslandes bares Geld sparen.“ Auch bei der Wahlkreisreform gehe es einzig um Pfründe, die die Parteien in Wiesbaden unbedingt verteidigen wollten, dabei aber die Außenwirkung in den Städten und Gemeinden aus den Augen verlören, so Eroglu. „Auf den Dörfern fehlt das Geld, die Kommunen müssen sparen und befinden sich teilweise unter Rettungsschirmen aber im Hessischen Landtag lebt man weiter in Saus und Braus“, betont der hessische Landesvorsitzende der FREIE WÄHLER und argumentiert weiter: „Städte und Gemeinden sind zu großen Teilen unterfinanziert, wodurch Gebühren und Abgaben erhöht werden müssen, die dann schlussendlich die Bürgerinnen und Bürger direkt belasten“. Auch fürchtet Eroglu – und hier stimmt er mit Laubachs Bürgermeister Peter Klug überein –, dass die Politikverdrossenheit durch die Neueinteilung weiter steigen könnte: „Die Neueinteilung der Wahlkreise ist den Wählerinnen und Wählern nicht plausibel zu vermitteln. Die Zuordnung von Wahlberechtigten zu neuen Wahlkreisen macht in der vorliegenden Version keinen Sinn. Hier scheint es einzig um ein potentielles Stimmen-Geschacher der CDU zu gehen, vor allem wenn man sich die Neuordnung des Wahlkreises Hersfeld näher anschaut.“ Dass dies alles unter dem Deckmäntelchen einer transparenten und demokratisch-demoskopisch korrekten Stimmenverteilung geschehe, macht Eroglu fassungslos. Auch kann er nicht nachvollziehen, warum selbst den Bedenken von renommierten Staatsrechtlern, die im Innenausschuss zum Gesetzentwurf befragt wurden, nicht Rechnung getragen wurde; die Staatsrechtler hatten, wie auch die FREIE WÄHLER Hessen, bekundet, dass die nun beschlossene Wahlkreisreform nicht weit genug ginge und eine große Reform der einzig richtige Weg sei.
Auch sei eine solche Reform unmittelbar vor der hessischen Landtagswahl nicht nachvollziehbar, vor allem, weil die Datenbasis der Entscheidung aus dem Jahr 2015 stamme. „Man fragt sich schon, warum CDU und Grüne es nun so eilig haben – und vor allem, was sie in den letzten beiden Jahren gemacht haben“, so Eroglu. Für den Landesvorsitzenden der FREIE WÄHLER Hessen ist völlig intransparent, warum bestimmte Städte und Gemeinden den Wahlkreis wechseln müssen und andere nicht, vor allem weil sich die Datengrundlage in manchen hessischen Städten und Gemeinden schon wieder verändert habe. Eroglu ist gespannt, ob das Gesetz der Landesregierung in der bestehenden Form nun umgesetzt werden kann oder ob eine Klagewelle droht. Dies in der heutigen Zeit, in der alle Parteien und Wählergruppen um die Bekämpfung der allgegenwärtigen Politikverdrossenheit bemüht sein müssten, durchzusetzen, grenzt für Eroglu an blindem Fatalismus.