Die FREIE WÄHLER lehnen eine Kompetenzabgabe in der Sozialpolitik zugunsten der Europäischen Union ab. „Wir wollen, dass soziale Rechte wie das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort in der EU gestärkt werden. Dafür ist es aber ausreichend, faire Rahmenbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Arbeitsmarktpolitik besser zu koordinieren“, sagte Engin Eroglu, Landesvorsitzender der FREIE WÄHLER Hessen und Spitzenkandidat für die Europawahl, am Rande eines Treffens der Landesvorsitzenden mit den Spitzen der Bundespartei und Europawahlkandidaten in München.
Die Mobilität europäischer Arbeitskräfte muss für die FREIE WÄHLER durch den Fachkräftemangel in einigen Branchen gefördert werden. Dabei gilt es aber zu verhindern, dass es zu einer missbräuchlichen Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland kommt. Eine europäische Behörde zur Vermittlung Arbeitsloser wollen die FREIE WÄHLER genauso verhindern wie auch eine europäische Arbeitslosenversicherung. „Es ist Auftrag der souveränen EU-Mitgliedsstaaten, diese Aufgabe zu erfüllen.“, so Eroglu. Der Landesvorsitzende befürwortet auch, den Erlass von Vorschriften, wie zum Vaterschafts-, Eltern- oder Pflegeurlaub, in den Mitgliedsstaaten zu belassen.
Eine klare Forderung der FREIE WÄHLER ist die Schaffung sozialer Rechte als Mindeststandard, die allen europäischen Bürgerinnen und Bürgern zustehen. „Wir sind aber dagegen, pauschale Rechtsvorschriften zu erlassen, die auf Landesebene umgesetzt werden müssen. Selbstverständlich steht es allen Mitgliedstaaten frei, über die Mindestniveaus hinauszugehen“, erklärt Engin Eroglu. Die FREIE WÄHLER sehen die Rolle der EU darin, Mindestschutzniveaus festzulegen, um insbesondere Sozialdumping zu verhindern, mit dem sich andere Länder Wettbewerbsvorteile gegenüber Deutschland verschaffen.
Auch die Digitalisierung der Arbeitswelt haben die FREIE WÄHLER im Blick. So sollen bestehende Rechtsvorschriften kontinuierlich überprüft und modernisiert werden, falls neue technologische Entwicklungen wie etwa im Bereich der Digitalisierung dies erfordern. „Arbeit 4.0 darf nicht zum Nachteil von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden!“, betont Eroglu abschließend.