Bund und Länder haben beschlossen, dass alle Verwaltungsleitungen von Bund, Land und Kommune auch elektronisch angeboten werden müssen. Die Kommunen wurden nicht gefragt ob sie das auch so wollen, müssen das aber nun umsetzten. In Hessen wurden Vereinbarungen zwischen Land und dem öffentlichen IT- Dienstleister Ekom 21 geschlossen und vereinbart den hessischen Städten und Gemeinden bei der Umsetzung des OZG zu helfen.
Ein guter und richtiger Schritt hin zu einem weiten Ziel. Der gesteckte Zeitplan ist derweil schon nicht mehr zu erreichen, darüber können auch erste Ergebnisse wir das Online beantragen von Anwohner Parkberechtigung nicht hinwegtäuschen. Offensichtlich sind neben technischen und rechtlichen Hürden auch die personellen Ressourcen der meisten Beteiligten nicht ausreichend, so die Kreisvorsitzende der FREIE WÄHLER Kerstin Fuhrmann.
Die nötigen technischen Voraussetzungen (besonderer Chipleser) um Verwaltungsvorgänge bei einer Behörde Online anzustoßen sind zudem in fast allen privaten Haushalten noch gar nicht vorhanden. Ob sich die Bevölkerung zu einer Anschaffung solcher Chipleser für einen vielleicht einmaligen Verwaltungsakt entschließt bleibt abzuwarten. Außerdem sind für mehr, und auch aufwendigere Online Verwaltungsakte auch leistungsfähige Internetverbindungen nötig. Gerade dabei krankt es in vielen ländlichen Gebieten in Hessen besonders.
So kann man zusammenfassen, wenn die Bürger online mit ihren Verwaltungen in Kontakt treten sollen, dann muss dieser Weg einfach und für alle „begehbar“ sein. Ein so ehrgeiziges Ziel kann nicht mit überforderten Partnern und unzureichender Infrastruktur erreicht werden. Außer Diskussion muss bei allem stehen: Wer bestellt bezahlt, die immensen Kosten für die Umsetzung des OZG dürfen nicht zu Lasten der Städte und Gemeinden gehen, erklärt K. Fuhrmann abschließend.