Geschäftsordnung FREIE WÄHLER Darmstadt

Präambel:

Die Geschäftsordnung gilt für den Vorstand der Kreisvereinigung Darmstadt laut § 8 Abs. 2
der Satzung der Landesvereinigung FREIE WÄHLER Hessen.
Diese Geschäftsordnung kann durch den Vorstand jederzeit geändert oder aufgehoben
werden. Eine Beteiligung anderer Parteiorgane ist nicht vorgesehen.
Aufgaben und Zuständigkeitsverteilung.
Alle Vorstandsmitglieder wirken gemeinsam an den Maßnahmen durch Beschlussfassung
mit, damit gilt der Gedanke der Gesamtverantwortung.
Der Kreisvorsitzende ist für folgende Aufgaben zuständig:
Vertretung der Kreisvereinigung gegenüber den Behörden gemeinsam mit einem anderen
Vorstandsmitglied.
Gegenüber dem Kreis-, Bezirk-, Landes- und Bundesvorstand, anderen Parteien,
Wählergemeinschaften und sonstigen Organisationen.
Die stellv. Kreisvorsitzenden vertreten den Vorsitzenden. Sie sind weiterhin zuständig für
vom Vorstand beschlossene Einzelaufgaben.
Der Schatzmeister ist zuständig für Finanzen, Mitgliederverwaltung, Kontakt zur, Landes,-
und Bundesgeschäftsstelle.
Der Schriftführer ist zuständig für schriftliche Arbeiten, Protokolle und Material.
Die gewählten Beisitzer erhalten Aufgaben, die vom Gesamtvorstand beschlossen werden.
In den Vorstand der FREIE WÄHLER Darmstadt werden je angegliederter Bürgerinitiative
des BBD eine Person benannt. (Die benannten Beisitzer können nicht
Mitglieder konkurrierenden Partei oder Wählergemeinschaft sein.)
Der Vorstand bleibt trotz der genannten Aufgabenverantwortung für alle Entscheidungen
verantwortlich. D.h. jede in eigener Verantwortung getroffene Entscheidung ist den anderen
Vorstandsmitgliedern in geeigneter Form, i.d.R. per E-Mail Verteiler mitzuteilen (Transparenz
der Vorstandsarbeit).
Der Vorstand kann zur Erfüllung spezieller Aufgaben, zeitlich befristet weitere
Parteimitglieder einbinden.
Es gilt aber die Regel, die Vorstandssitzungen sind vertraulich.
Fachsprecher können für bestimmte Themen ernannt werden, sie berichten an den
Gesamtvorstand.

Für die regelmäßigen Vorstandssitzungen ist ein Terminplan zu erstellen, können aber auch
abweichend der Planung einberufen werden. Dringliche Vorstandssitzungen können von
zwei Mitgliedern eingefordert werden. Der Vorstand ist mit vier Teilnehmern beschlussfähig.
Zu den Sitzungen wird per E-Mail eingeladen (Erledigung durch die Schriftführung) die
Ladungsfrist beträgt 14 Tage, in dringlichen Fällen kann aber auch auf die Ladungsfrist
verzichtet werden. Bei Nichtteilnahme an den Sitzungen ist eine Absage erforderlich.
Die Tagesordnung wird vom Vorsitzenden in Verbindung mit dem Vorstand aufgestellt.
Vorschläge von Vorstandsmitgliedern müssen berücksichtigt werden. Die Tagesordnung
kann bei Bedarf vor Sitzungsbeginn geändert werden.
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden oder Vertretung geleitet. Bei Bedarf können weitere
Mitglieder, Gäste oder auch Fachsprecher zugezogen bzw. eingeladen werden.
Alle Vorstandsmitglieder haben eine Stimme, die Abstimmungen erfolgen per Handzeichen,
der Vorstand entscheidet mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Über seine Sitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, jedes Vorstandsmitglied erhält
per E-Mail eine Kopie des Sitzungsprotokolls, unabhängig von seiner Teilnahme. Die
Protokolle sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Diese Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 09.09.2020 in Kraft.
Darmstadt, 09.09.2020