Ihre Kleine Anfrage vom 01.08.2025
„Thema Ludwigshöhviertel“
Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Uhl,
Ihre Kleine Anfrage vom 01.08.2025, welche am 11.08.2025 in meinem Büro eingegangen ist, beantworte ich wie folgt:
1. Frage:
Wer ist Eigentümer der Immobilie 4001 (Mauerseglergebäude)
Antwort:
Das ehemalige Kasernengebäude 4001, das sogenannte Mauerseglergebäude, ist im Besitz der BVD NL, einem Tochterunternehmen der Bauverein AG. Eine Übertragung an die Stadt wird angestrebt.
2. Frage:
Welche Planung gibt es für das als "Mauerseglergebäude" bekannte Gebäude 4001
Antwort:
Derzeit ist in Prüfung, ob eine Nutzung des Gebäudes als Wohngebäude wirtschaftlich tragfähig ist. Eine Nutzung als Jugendzentrum wird nicht mehr verfolgt, da das Jugendzentrum in das Gebäude des geplanten Familien- und Bildungszentrums integriert wurde.
3. Frage:
Steht das Gebäude unter Denkmalschutz ?
Antwort:
Nein.
4. Frage:
Wie wurden die Mauersegler "Umgesiedelt" ? belegen sie dies !
Antwort:
Die am Gebäude brütenden Mauersegler konnten bis zum Jahr 2021 nicht umgesiedelt werden. Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) stimmte daher 2021 einem Abbruch (oder Teilabbruch) des Gebäudes 4001 nicht zu. Das Gebäude 4001 bleibt nunmehr bestehen und eine „Umsiedelung“ der Mauersegler ist nicht mehr vorgesehen, die vorhandenen Brutplätze bleiben erhalten.
5. Frage:
Wann wurden die Mauersegler "Umgesiedelt" ? belegen sie dies !
Antwort:
Siehe Antwort auf Frage 4.
6. Frage:
Wer hat die "Umsiedlung" beauftragt ? belegen sie dies !
Antwort:
Siehe Antwort auf Frage 4.
7. Frage:
Wer hat die "Umsiedlung" durchgeführt ? belegen sie dies !
Antwort:
Siehe Antwort auf Frage 4.
8. Frage:
Wie hoch waren die Kosten der "Umsiedlung" ? belegen sie dies !
Antwort:
Siehe Antwort auf Frage 4.
9. Frage:
Wer hast die Kosten der "Umsiedlung" übernommen ? belegen sie dies !
Antwort:
Siehe Antwort auf Frage 4.
10. Frage:
Gibt es eine Dokumentation der Durchführung der "Umsiedlung"wo ist die zu finden ?
Antwort:
Siehe Antwort auf Frage 4. Das Fachbüro PGNU (Planungsgesellschaft Natur & Umwelt) hat regelmäßig ein Monitoring durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in Monitoringberichten dokumentiert, die der UNB vorliegen. Diese können bei der UNB eingesehen werden. 3 Grundsätzlich sind in der Begründung zum Bebauungsplan einschließlich Umweltbericht alle relevanten artenschutzrechtlichen Belange beschrieben. Die Umsetzung der artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen erfolgt wie im Bericht beschrieben. Der Bericht ist im Stadtatlas zu finden unter https://stadtatlas.darmstadt.de/BP/S26.pdf
Auf vorliegenden Plänen ist wie auch bei mehreren Besuchen ist die Tendenz zur Übermäßigen Flächenversieglung bei Plätzen und um Gebäude deutlich erkennbar, Bäume werden nicht nachvollziehbar gefällt. Hierzu folgende Fragen:
1. Frage:
Warum werden nicht stattdessen Rasen/Grünflächen mit ganzjährig blühenden Mischungen verwendet, soweit als möglich ?
Antwort:
Das Gegenteil ist der Fall. Im Ludwigshöhviertel werden von ursprünglich ca. 195.000 m² versiegelter Fläche nach Fertigstellung nur noch ca. 115.000 m² versiegelt sein. Das entspricht bezogen auf die Gesamtfläche des Areals einer Reduktion der Versiegelung von rund 60 % auf etwa 30 %. Die Versiegelung der privaten Grundstücke ist auf das notwendige Maß beschränkt. Jedoch müssen Zuwegungen, Stellplätze mit ihren Zufahrten und Feuerwehrzufahrten/-aufstellflächen hergestellt werden. Der maximale Versiegelungsgrad ist über die Festsetzung der GRZ II im Bebauungsplan geregelt. Der Karl-Plagge-Platz, als einziger Platz im gesamten Viertel, übernimmt als zentraler Platz mit Aufenthaltsqualität und Straßenbahnhaltestelle eine wichtige Funktion im Gebiet. Hier können/sollen zukünftig Veranstaltungen, Markttage etc. stattfinden. Zudem werden alle Zugänge zu den angrenzenden Gebäuden (z.B. Familienzentrum, möglicher Nahversorger) Richtung Platz ausgerichtet. Es wurden jedoch auf zwei großen Grünflächen im Platzbereich die Bestandsbäume erhalten. Gleiches gilt für den kleineren nord-östlich angrenzenden Platz. Auch hier werden die Bestandsbäume in einer Grünfläche gesichert. Der Platz wird perspektivisch der Vorplatz zur Grundschule sein. Deswegen sind hier auch viele Fahrradständer angeordnet. Der süd-westlich gelegene kleinere Platz kann aufgrund der verkehrlichen Situation nicht begrünt werden. Straßenbahn, Radweg und Zufahrt zum Grundstück 422 ermöglichen dies nicht. In den öffentlichen Grünflächen werden ganzjährig blühende Mischungen verwendet (s. Hinweis 5 des B-Plans S 26). So wurden in der Landschaftstreppe Ost ca. 5.770,00 m² mit 3 verschiedenen regionalen Saatgutmischungen (Grundmischung hessisches Bergland, Magerrasen, Feldraine und Säume) angesät. Weiterhin wurden ca. 6.560,00 m² mit Landschafts- und Gebrauchsrasen angesät. In der Landschaftstreppe West werden ca. 4.200,00 m² mit 4 verschiedenen regionalen Saatgutmischungen (Grundmischung hessisches Bergland, Magerrasen, Feldraine und Säume, Schmetterlinge- u- Wildbienensaum) angesät. Weiterhin werden ca. 6.200,00 m² mit Landschafts- und Gebrauchsrasen angesät. 4 Im öffentlichen Straßenbegleitgrün werden ca. 3.700,00 m² mit einer Saatgutmischung für magere Standorte (Verkehrsinselmischung) angelegt. Dazu kommen noch Flächen mit Blühmischungen in den sechs Nachbarschaftsplätzen. Da dort die Planung noch nicht abgeschlossen ist, können hier derzeit noch keine m² Angaben gemacht werden.
2. Frage:
Wie viele Bäume wurden/werden noch im Luhö-Viertel gefällt, belegen sie die genaue Anzahl !
Antwort:
Für die öffentlichen Räume verantwortet BVD New Living (BVD NL) als Projektentwickler die Baummaßnahmen im Rahmen des Erschließungsvertrags. Bei privaten Baufeldern sind die jeweiligen Investoren an die Festsetzungen des Bebauungsplans gebunden. Insgesamt wurden 189 Bäume (BVD NL) gefällt. Diese Eingriffe sind von den zuständigen Fachämtern genehmigt und Bestandteil der abgestimmten öffentlichen Erschließungsplanungen.
3. Frage:
Wo wurden /werden die vorgeschriebenen Ersatzpflanzungen durchgeführt ? belegen sie dies !
Antwort:
Ersatzpflanzungen erfolgen in sämtlichen öffentlichen Grünflächen sowie als Straßenbegleitgrün innerhalb des gesamten Quartiers. Darüber hinaus werden Anforderungen aus dem Bebauungsplan auf den jeweiligen Baufeldern der Investoren umgesetzt, sodass die Ausgleichsleistungen quartiersweit verortet sind. Konkrete Angaben können wie folgt gemacht werden: In der Landschaftstreppe Ost wurden 27 Ersatzbäume gefordert. Im Zuge der Anlage der Landschaftstreppe Ost wurden im Frühjahr 2025 insgesamt 72 Bäume gepflanzt. In der Landschaftstreppe West wurde 1 Ersatzbaum gefordert. Im Zuge der Anlage der Landschafstreppe West werden im Herbst 2025 insgesamt 59 Bäume gepflanzt. Im Straßenbegleitgrün wurden im Frühjahr 2025 insgesamt 139 Bäume gepflanzt. In der Artenschutzfläche Nord wurden keine konkreten Nachpflanzungen gefordert, hier wurde sich auf zusätzliche Baumpflanzung im Zuge der weiteren Planung in Abstimmung mit dem Artenschutz verständigt. Die Planung ist noch im Prozess. Weitere Bäume kommen in den Nachbarschaftsplätzen dazu. Da dort die Planung noch nicht abgeschlossen ist, können hier derzeit noch keine Stückzahlen genannt werden. Hier werden mindestens die nach B-Plan geforderten 74 Bäume gepflanzt. In den Artenschutzflächen im Norden werden Wegebegleitend die nach Bebauungsplan geforderten 35 Bäume gepflanzt. Am Jugendtreff Süd fordert der B-Plan ebenfalls die ergänzende Pflanzung von 25 Bäumen, dies wird im Zuge der derzeit laufenden Planung umgesetzt.
4. Frage:
Wann wurden die Ersatzpflanzungen duchgeführt ? belegen sie dies !
Antwort:
Die Pflanzungen erfolgen sukzessive im Zuge der Herstellung der einzelnen öffentlichen Grünflächen (z.B Landschaftstreppe), Nachbarschaftsplätze und öffentlichen Straßenräume. Dieser gestaffelte Ablauf ist technisch bedingt und erfolgt zu den jeweiligen Pflanzzeiten.
5. Frage:
Wie viele Bäume werden bis zur Fertigstellung des Ludwighöviertels neu Gepflanzt ?
Antwort:
Für das Quartier sind insgesamt Neupflanzungen von 476 Bäumen vorgesehen. Davon sind aktuell bereits 211 Bäume gepflanzt. Die restlichen Pflanzungen folgen gemäß Bau- und Pflanzzeitenplan bis zur Fertigstellung der jeweiligen Abschnitte.
6. Frage:
Wie ist die Absicherung zum Schutzgebiet "Bessunger Kiesgrube" geplant, hier ist ein steiler Abfall zur Kiesgrube hin und es besteht für auf "Erkundungstour" befindliche Kinder / Jugendliche eine sehr hohe Unfall Gefahr auch außerhalb des Viertels neben dem alten Eingang Rechtsseitig ?
Antwort:
Entlang der Heidelberger Straße wurde bereits im 2023/2024 das erste Teilstück Zaun zur Verkehrssicherung hergestellt (Höhe 1,80 m/ Stabgittermattenzaun). Im Frühjahr 2025 wurde das zweite Teilstück zwischen Heidelberger Straße und Ludwigshöhviertel an der Südseite des Naturschutzgebietes gebaut. Die gesamte Westflanke in Richtung Ludwighöhstraße wird im Zuge der Bauprojekte Landschaftstreppe West und Grünfläche Sickerbecken West gebaut. Das Teilstück Landschaftstreppe West schließt dabei an einen vorhandenen Zaunabschnitt aus Maschendraht an, der bis zur Ludwigshöhstraße führt.
7. Frage:
Sind vom Ludwigshöhviertel Wege/Straßen in Richtung Ludwigshöhe/Waldkunstpfad geplant, wenn ja wann (Cooperstrasse-6 Mondstraße Achse 15, Landschaftstreppe Ost laut Plan vermutbar) wenn ja ist es wahrscheinlich das dafür Bäume gefällt werden ?
Antwort:
Im Osten der Landschaftstreppe Ost ist im alten Bestandszaun ein Tor eingebaut worden und somit ein Zugang zum Wald in Richtung Ludwigshöhe entstanden. Für diese Maßnahme mussten keine Bäume gefällt werden. Dieses Tor erreicht man über die Bastion der Landschaftstreppe Ost und zukünftig ebenfalls über eine Rampe hinter der Sporthalle (Bereich noch im Bau). Der nächste Anschluss zum Wald ist über den bestehenden Weg nördlich des Ludwighöhviertels möglich. Entsprechend des Bebauungsplans gibt es zwei Anschlüsse aus dem Ludwighöhviertel an den Weg nördlich des Viertels (Treppe / Rampe).
8. Frage:
Bleibt das Ludwigshöhviertel von dem Alten Bestandszaun dauerhaft eingezäunt ?
Antwort:
Der Bestandszaun bleibt in den meisten Bereichen bestehen. Zum einen dient er dem Schutz des Viertels vor dem Einfall von unerwünschten Wildtieren (Wildschweine), zum anderen schützt er insbesondere im Norden die Artenschutzflächen vor unerwünschtem Zutritt. In Teilbereichen wird eine Sanierung der Zaunfelder nötig werden und auch Pflegemaßnahmen zur Sicherung des Zaunverlaufes. Im Westen zum Naturschutzgebiet werden Teilbereiche bedingt durch die Topographie des neuen Viertels zwischen Sickerbecken und Waldrand neu modelliert um den Höhenunterschied auszugleichen. Damit kann der Bestandszaun hier nicht erhalten werden. Zur Sicherung des westlich angrenzenden Naturschutzgebietes wird hier ein neuer Zaun errichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kolmer Stadtrat
Ihre Kleine Anfrage vom 25.07.2025
betr. Grüne Welle App in Darmstadt und 30 Km/h Zonen Hügelstraße und Heinrichstraße
Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Uhl, Ihre Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1: Gibt es in Darmstädter Stadtgebiet überhaupt eine "grüne Welle" für die Verkehrsteilnehmer?
Antwort: Bei einer Koordinierung (ugs. Grüne Welle) handelt es sich um ein verkehrstechnisches Steuerungskonzept zur Abstimmung von Ampelschaltungen das es ermöglicht, bei einer bestimmten Geschwindigkeit mehrere aufeinanderfolgende Ampeln ohne Halt zu passieren. Dieses Konzept wird auch in Darmstadt angewendet. Ein Großteil der Ampelsteuerungen im Stadtgebiet wurde mit einer modernisierten Ampelsteuerung versehen. Dadurch war es möglich, koordinierte Streckenzüge auf den Hauptverkehrsachsen im Stadtgebiet umzusetzen. In der Realität sind der „Grünen Welle“ allerdings Grenzen gesetzt. Darmstadt ist nach wie vor eine „Pendlerstadt“ mit rund 144.000 Pendlerbewegungen (Quelle: Pendleratlas). Wir haben neun große Einfahrtsachsen die den Verkehr in die Stadt ein- und ausleiten. Hierdurch entstehen im Stadtgebiet unterschiedliche Hauptverkehrsstrecken aus verschiedenen Richtungen mit voneinander abweichenden Verkehrsstärken zu unterschiedlichen Tageszeiten.
So kommt es dann, dass die koordinierten Ampelsteuerungen aufgrund folgender Einflüsse unter Umständen ihre Wirkung nicht entfalten können: • eine Straßenbahn oder ein Bus unterbrechen die Koordinierung, denn Darmstadt hat ein stadtweit ausgebautes ÖPNV-Bevorrechtigungssystem, • das Verkehrsaufkommen ist zu hoch. „Grüne Wellen“ funktionieren nur unterhalb maximaler Leistungsfähigkeit der einzelnen Kreuzungen, • zwei koordinierte Streckenzüge kreuzen sich, • der Verkehrsfluss wird durch kleine Störungen (Parkvorgänge, Abbieger, Halten in 2. Reihe, Rückstau, Baustellen, …) beeinträchtigt, • es wird aus untergeordneten Nebenstraßen in eine Hauptverkehrs- oder Vorfahrtsstraße eingebogen, • es wird in die entgegengesetzte Richtung der Koordinierung gefahren. In der Regel kann man nicht beide Richtungen gleichzeitig koordinieren.
Frage 2: Ist eine Grüne Welle zur Entzerrung des Verkehrs geplant? (Optimierte Ampelschaltungen) Einen flüssigen Verkehr erreicht man Nachgewiesenermaßen nicht durch Einbremsen des Verkehrs, so bleibt der Verkehr innerstädtisch stecken, was Staus und erhöhte Schadstoffbelastungen für die Bürger zur Folge hat.
Antwort: Im Rahmen des Förderprojekts „DAnalytics“ wurden Koordinierungsstrecken der Ampelsteuerungen implementiert. Details hierzu können der Antwort auf Frage 1 entnommen werden. Ein weiterer Baustein ist die Intelligente Netzsteuerung, hierbei handelt es sich um ein Teilprojekt aus „DAnalytics“, welches in der Vorbereitung zur Verstetigung befindet. Dies wird die Koordinierung der Ampelsteuerungen unterstützen, indem es die Ampelschaltprogramme anhand der Erfordernisse auswählt.
Frage 3: Die hochgelobte und von der Stadt gepushte Signal2X App hat nunmal sehr "durchwachsene" Bewertungen erhalten, auch der Selbstversuch hat keine "Grüne Welle" ergeben, max. 2 Grüne Ampeln die aber bei 30 Km/h auch selbst "erfahrbar" sind.
Antwort: Die App „Signal2X“, oft auch Ampelphasenassistent genannt, unterstützt Fahrrad- und Autofahrende die Signalfolge an Ampeln bereits im Vorfeld zu erkennen und ihre Fahrweise so anzupassen, dass ggf. ein Anhalten bei einem roten Signal vermieden werden kann. Wenn ein rotes Signal nicht unumgänglich ist, dann wird ein Countdown für die nächste Grün-Phase angezeigt. Die Vorteile sind: • Harmonisierung des Verkehrsflusses durch Reduzierung von Beschleunigungs- und Bremsvorgängen, Verminderung von Stop & Go, Radverkehr effizienter/weniger Kraftaufwand/komfortabler • Förderung eins vorausschauenden Fahrens zur Emissions- & Schadstoffreduzierung im Stadtverkehr • Unterstützung bei einer umweltangepassten Fahrweise
Frage 4: Wird das Projekt derzeit finanziell durch die Stadt unterstützt?
Antwort: Für den Betrieb des Ampelphasenassistenten fallen Betriebskosten an, die durch die Stadt gedeckt werden.
Frage 5: Wurde das Projekt jemals finanziell städtisch unterstützt?
Antwort: Das Projekt „Ampelphasenassistent“ wurde über das Förderprojekt „Kooperative Leitzentrale“ finanziert. Hierbei handelte es sich um ein vom ehemaligen Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr gefördertes Projekt im Rahmen der Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme mit einem Eigenanteil der Stadt Darmstadt.
Frage 6: Wie hoch waren die Kosten?
Antwort: Die Anschaffungskosten betrugen rund 300.000 € und wurden über oben genanntes Projekt gefördert.
Frage 7: Da es geplant scheint die Hügelstrasse Richtung Tunnel zu verengen und 2 Radstreifen zu installieren (wobei der rechtsseitige verkehrsplanerisch sehr fragwürdig erscheint) kann davon ausgegangen werden das die 30km/h (und Euro 5 Zone) Einschränkungen durch und nach Ausfahrt durch den Tunnel bestehen bleiben?
Antwort: Die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h und die aktuell geltenden Verkehrsbeschränkungen sind Bestandteil der Fortschreibung des Teilplans Darmstadt des aktuellen Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main. Dieser wurde vom, für Luftreinhaltung zuständigen Hessischen Landwirtschaftsministerium aufgestellt und ist weiterhin gültig bis zur Erstellung eines neuen Teilplans.
Frage 8: Wie sind hier die Vorgaben der Werte nach der Tunnelausfahrt?
Antwort: Wir gehen hier davon aus, dass sich die Frage im Allgemeinen auf die geltenden Grenzwerte für Luftschadstoffe, und im Speziellen auf den Grenzwert für Stickstoffdioxid bezieht, welcher die Ursache für die Verkehrsbeschränkungen in der Hügelstraße ist. Der ausschlaggebende Grenzwert für den Jahresmittelwert beträgt hierbei aktuell 40 µg/m³. Weiterführender Hinweis: Die verbindlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid sind Teil der EU-Luftqualitätsrichtlinie, welche jeweils in nationales Recht umgesetzt werden. Diese Luftqualitätsrichtlinie wurde unter anderem auf Basis der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung durch die Europäische Kommission überarbeitet. Die im Dezember 2024 in Kraft getretene novellierte Richtlinie (EU) 2024/2881 sieht ein höheres Schutzniveau durch strengere Grenzwerte für Stickstoffdioxid vor, die ab dem 01. Januar 2030 einzuhalten sind. Unter anderem gilt ab dann ein Grenzwert für den Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von 20 µg/m³ anstelle von 40 µg/m³. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befindet sich hierzu aktuell in einem Austausch mit dem Hessischen Landwirtschaftsministerium, um die Auswirkungen und die Umsetzung der neuen Grenzwerte zu erörtern.
Frage 9: 4 Wie sind die derzeitigen Werte?
Antwort: Im Jahr 2024 betrug der Jahresmittelwert der relevanten Messstelle am Tunnelausgang Hügelstraße 34,4 µg/m³. Quelle: https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/luft/jahresberichte/2024/Lufthygienischer_Jahreskur zbericht_2024_V1_1.pdf
Frage 10: Wie lange wird die Einschränkung (nur für Euro 5 Fahrzeuge) in der Heinrichstraße noch aufrecht erhalten ?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 7. Frage 10a: Wie sind die Vorgaben zur Luftreinhaltung ? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 8.
Frage 10b: Wie sind die Aktuellen Werte ?
Antwort: Im Jahr 2024 betrug der Jahresmittelwert der Messstelle Heinrichstraße 27,2 µg/m³.
Quelle: https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/luft/jahresberichte/2024/Lufthygienischer_Jahreskur zbericht_2024_V1_1.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Paul Georg Wandrey
Stadtrat
Ihre Kleine Anfrage vom 27.02.2025
Bußgeldeinnahmen der Stadt Darmstadt in 2023 und 2024
Sehr geehrter Herr Uhl,
Ihre oben genannte Kleine Anfrage, welche ich am 29.04.2025 erhielt, beantworte ich gerne wie folgt:
Frage: In welcher Höhe belaufen sich die Bußgeldeinnahmen der Stadt Darmstadt in 2023 und 2024? Hierzu bitte ich um folgende Aufschlüsselung nach Jahren 2023 und 2024 Bußgelder Fußgänger: Bußgelder Radfahrer: Bußgelder Radfahrer: Bußgelder Rollerfahrer: Bußgelder Scooterfahrer: Bußgelder Motorradfahrer: Bußgelder aller Kfz:
Antwort: Im Jahr 2023 belaufen sich die Bußgeldeinnahmen -
- im ruhenden Verkehr auf insgesamt 1.219.679,76 € und im fließenden Verkehr auf insgesamt 1.236.001,14 €.
Im Jahr 2024 belaufen sich die Bußgeldeinnahmen -
- im ruhenden Verkehr auf insgesamt 1.212.201,33 € und im fließenden Verkehr auf insgesamt 1.016.953,83 €.
Eine kleinteiligere Aufschlüsselung z.B. nach Fahrzeugarten ist leider nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Georg Wandrey Stadtrat
Ihre Kleine Anfrage vom 10.06.2025 nach § 23 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung betr. Beschädigungen Immobilien, Graffity
Sehr geehrter Herr Uhl,
Ihre Kleine Anfrage vom 10.06.2025 beantworte ich wie folgt:
Frage 1: Wie viele Immobilien besitzt die Stadt Darmstadt?
Antwort: Die Wissenschaftsstadt Darmstadt besitzt insgesamt (Kernhaushalt und alle Eigenbetriebe) ca. 1050 Immobilien (d.h. Gebäude).
Frage 2: Wie viele Immobilien besitzt der Bauverein?
Antwort: Die Anzahl von Wohnungen in Darmstadt des bauverein AG Konzerns sind in Summe 13.433 Wohneinheiten (Stand 31.03.2025).
Frage 3: Wie geht die Stadt Darmstadt mit Beschädigungen / Vandalismus an ihren Immobilien um?
Antwort: IDA ist für die Schadensbeseitigung, also Beauftragung und Abwicklung der Instandsetzung zuständig, die über den Fachbereich Gebäudebetrieb erfolgt. Mutwillige Zerstörungen bzw. Sachbeschädigungen wie Graffitis werden zur Anzeige gebracht. Seitens des EAD lässt sich sagen, um gereinigte Wände vor neuen Sprühattacken besser schützen zu können, wird als letztes ein „Opferschutz“ angebracht. Das ist eine Schutzschicht, die beim neuerlichen Bemalen verhindert, dass die Farbe tiefer in den Untergrund eindringt. Bei der Entfernung von Gekritzeltem wird sie minimal abgetragen, also „geopfert“, und muss erneuert werden.
Frage 4: Wie geht der Bauverein mit Beschädigungen / Vandalismus an seinen Immobilien um?
Antwort: Vandalismusschäden wie Graffitis oder andere Beschädigungen an den Immobilien des Bauvereins werden regelmäßig von Mitarbeitenden im Außendienst – darunter Techniker, Objektbetreuer, Kundenbetreuer sowie die Teams Facility Management und Regiebetrieb – festgestellt und fotografisch dokumentiert. Die anschließende Beauftragung der Beseitigung, etwa durch Graffitientfernung, erfolgt durch das zuständige Technikteam. In der Regel werden hierfür regionale Fachfirmen, insbesondere Malerbetriebe, beauftragt. In Einzelfällen, abhängig vom Umfang der Schäden und den vorhandenen Kapazitäten, übernimmt der Malerbereich des Regiebetriebs die Ausführung der Arbeiten.
Frage 5: Wie oft wurde das Graffiti Mobil des EAD Darmstadt 2022 / 2023 / 2024 eingesetzt?
Antwort: Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt können die Einsatzstellen des Graffiti-Mobils pro Jahr mitgeteilt werden. Fast immer werden die Einsatzstellen jedoch mehrfach angefahren. Im Jahr 2022 waren es 65 Einsatzstellen, im Jahr 2023 waren es 56 Einsatzstellen und im Jahr 2024 wurden 74 Einsatzstellen dokumentiert.
Mit freundlichen Grüßen Hanno Benz Oberbürgermeister
Verteiler: Büro der Stadtverordnetenversammlung Büro des Oberbürgermeisters Büro Stadtkämmerer Bauverein AG Pressestelle
Kleine Anfrage vom 25.07.2025 zum Klinikgelände Eberstadt
Sehr geehrter Herr Uhl,
Ihre Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Südseitig sind an dem Gebäude einige Fenster in den oberen Etagen geöffnet. (Anlage Fotos) Ist das öffnen zur Belüftung gedacht oder warum stehen die Fenster offen?
Nein. Unbefugte Personen haben das Gebäude betreten und die Fenster geöffnet.
2. Werden die Fenster bei Schlechtwetter geschlossen?
Siehe Antwort zu 1.
3. Auf dem Gelände finden Bautätigkeiten statt, was wird hier getätigt?
Es finden derzeit keine Bautätigkeiten auf dem Gelände statt. Zwei Bauunternehmen, die im Auftrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt außerhalb des Geländes tätig sind, haben eine Nutzungsgenehmi gung zur Lagerung von Material. EAD hat die Genehmigung, einen Container auf dem Geländer abzu stellen.
4. Wer ist Auftraggeber?
Siehe Antwort zu 3.
5. Was ist der/die Gründe der Bautätigkeiten?
Siehe Antwort zu 3.
6. Welche Kosten verursachen die Bautätigkeiten?
Siehe Antwort zu 3
.7. Wie lange werden die Bautätigkeiten andauern?
Siehe Antwort zu 3.
8. Welche Sicherheitsfirma überwacht das Gelände?
Die Sicherheitsfirma DSSD GmbH überwacht das Gelände.
9. Wird das Gelände (nur) durch die neu Installierte Videoanlage überwacht?
Nein. Die Sicherheitsfirma DSSD GmbH überwacht das Gelände per Videoanlage und macht regel mäßig Begehungen.
10. Wie hoch waren die Kosten der Videoanlage?
Die Firma DSSD GmbH hat mit ca. 20.000 € das günstigste Angebot für Lieferung und Montage der Videoanlage abgegeben.
11. Wie hoch sind die Unterhaltskosten der Videoanlage?
Die Unterhaltskosten liegen monatlich bei ca. 2.000 € inklusive aller Aufwendungen für Wachdienst, Wartung der Videoanlage, Begehung, Weiterleitung an die Polizei etc. je nach Anzahlung der Meldun gen.
Mit freundlichen Grüßen
André Schellenberg Stadtkämmerer Verteiler Büro der Stadtverordnetenversammlung und Gremiendienste Büro des Oberbürgermeisters Pressestelle zur Kenntnis IDA
Ihre Kleine Anfrage vom 10.06.2025 betr. Provisorische Fahrbahndecke Erneuerung Zimmerstraße
Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Uhl,
Ihre Kleine Anfrage beantworte ich im Folgenden. Lassen Sie mich jedoch ein paar Eingangsbemerkungen machen.
Sie beziehen sich auf einen Antrag der Stadtverordnetenversammlung, bei dem eine provisorische Asphaltdecke für die Zimmerstraße geprüft wurde. Für ein Provisorium gibt es jedoch keine Veranlassung. Der Belag inklusive der Bereiche die für Leitungsbau ist zwar in einem sehr flickenhaften Zustand, jedoch per se keine Gefahr für die Verkehrssicherheit. Daher verfolge ich das Provisorium nicht weiter, sondern strebe einen zweischichtigen Ausbau der Straße zwischen den vorhandenen Bordsteinen an. Dies ist eine Lösung mit minimalen Kosten, die technisch einwandfrei ist. Der bessere Belag kommt dann sowohl dem KFZ- als auch dem Radverkehr zu Gute sowie den Bewohnern, die mit wesentlich weniger Fahrtgeräuschen beschallt werden.
Frage 1:
Wie hoch sind die geschätzten Kosten für die provisorische Erneuerung?
Antwort:
Es handelt sich bei der von mir avisierten Maßnahme wie oben beschrieben nicht um ein Provisorium, sondern um einen 2-schichtigen Ausbau der Fahrbahn zwischen den Borden. Die Kosten für diese Maßnahme wurden auf rund 150.000 Euro geschätzt. Diese Schätzung ist äußerst grob und hat eine große Streuung in beide Richtungen. Es ist vorgesehen, im weiteren Verlauf der Planung mit einer Magistratsvorlage über die tatsächlich erforderlichen Baumittel auf Basis einer Kostenberechnung zu berichten und die Gremien darüber entscheiden zu lassen. Ein zweischichtiger Asphaltoberbau, bestehend aus Asphaltdeck- und -tragschicht löst eine Beitragspflicht aus und stellt somit nicht lediglich eine Maßnahme der Straßenerhaltung dar.
Frage 2:
Wie viele der derzeitigen Parkplätze würde wie lange entfallen?
Antwort:
Über den bauzeitlichen Entfall der Stellplätze wird im Zuge der weiteren Planung berichtet. Eine Prognose ist ohne eine Planung nicht seriös möglich.
Frage 3:
Wann ist mit der Provisorischen Erneuerung ungefähr zu rechnen?
Antwort:
Aktuell sind die personellen Ressourcen in der Abteilung Planung des Mobilitäts- und Tiefbauamts ausgelastet. Sollte die Besetzung der aktuell offenen Stellen erfolgreich abgeschlossen werden, könnte die Planung nach der Besetzung begonnen werden.
Frage 4:
Wie lange soll das Provisorium halten?
Antwort:
Bei der vorgeschlagenen Lösung handelt es sich nicht um ein Provisorium, sondern um einen zweischichtigen Ausbau. Die Nutzungsdauer für eine einschichtige Erhaltungsmaßnahme liegt erfahrungsgemäß, je nach Art der Nutzung, bei rund sieben Jahren. Bei einem Neubau wird eine Nutzungsdauer von 30 Jahren für die Bemessung zu Grunde gelegt. Für die gewählte Bauweise gibt es keine Werte aus dem Technischen Regelwerk. Aufgrund des kaum vorhandenen Schwerverkehrsanteils in der Zimmerstraße kann von einer sehr langen Lebensdauer ausgegangen werden.
Frage 5:
Warum ist überhaupt ein Provisorium notwendig?
Antwort:
Die Fahrbahn in der Zimmerstraße weist einen Straßenbelag aus historischem, nicht denkmalgeschütztem Kopfsteinpflaster sowie ein Querprofil mit stark abfallenden Seitenbereichen auf. Eine einschichtige Deckenerneuerung im Hocheinbau, bei dem Asphalt auf eine bereits vorhandene Straßenbefestigung aufgetragen wird, würde zu einer Fahrbahnerhöhung über den Bestand führen, was Überhöhungen an Kanalschächten, Straßenabläufen, Bordsteinanlagen sowie im Bereich von Grundstückszufahrten zur Folge hätte.
Daher ist die von mir beschriebene Lösung das sinnvollste Vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Georg Wandrey Stadtrat
Ihre Kleine Anfrage vom 10.06.2025 betr. Scooter Verbot in Fußgängerzonen und weitere Einschränkungen
Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Uhl,
Ihre Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wie wird das Scooter Verbot in Darmstadts Fußgängerzonen Kontrolliert?
Antwort:
Die Stadtpolizei kontrolliert das Verbot im Rahmen des allgemeinen Streifendienstes und zusätzlich mit Schwerpunktaktionen, wie zuletzt gemeinsam mit der Landespolizei in der Wilhelminenstraße am Wilhelminenbuckel.
Frage 2:
Wann wurden die letzten Kontrollen durchgeführt ?
Antwort:
Die Kontrollen sind Teil des täglichen Dienstes. Die letzte Schwerpunktaktion fand am 20.05.2025 statt.
Frage 3:
Werden auch Spät Abends Kontrollen durchgeführt, denn gerade da werden Scooter häufig genutzt ? (u.a. Promillegrenze?)
Antwort:
Ja, kontrolliert wird von Mo- Sa 6 -24 Uhr und So 9:30 Uhr bis 18 Uhr
Frage 4:
In welchen Zeiträumen werden Kontrollen durchgeführt ?
Antwort:
Siehe Antwort zur Frage 3.
Frage 5:
Ist bekannt ob die (Scooter) Anbieter (in Darmstadt) mittels GPS Sperre die Fußgängerzonen gesperrt haben? Wenn nein, warum nicht ?
Antwort:
Alle Anbieter haben in Ihren Apps die Fußgängerzone als Parkverbotszone eingerichtet. Dadurch kann in diesem Bereich ein Ausleihvorgang nicht beendet werden. Die Nutzenden stimmen mit der Ausleihe der E-Tretrollern den AGBs der Anbieter zu, in denen sie sich dazu verpflichten die geltenden Verkehrsregeln zu befolgen. Die Sperre von E-Tretrollern aufgrund von Durchfahrtsverboten, wie z.B. in der Fußgängerzone mittels Geofencing ist vom Gesetzgeber (KBA) nicht zulässig.
Frage 6:
Ist es erlaubt Scooter in den öffentlichen Darmstädtern Verkehrsmitteln mitzuführen?
Antwort:
Derzeit ist es in den Fahrzeugen der HEAG mobilo nicht gestattet einen E-Tretroller mit sich zu führen.
Frage 7:
Ist es beabsichtigt die Verbotsbeschilderung für Radfahrer so zu platzieren das diese auch von Jedem gesehen werden kann, derzeit erscheinen die jetzige zu hoch angebracht und mit Aufklebern (teilweise) unkenntlich gemacht.
Antwort:
Ja, eine Optimierung der Beschilderung der Fußgängerzone und der geltenden Regeln für den Radverkehr ist in Planung.
Mit freundlichen Grüßen,
Paul Georg Wandrey Stadtrat
Kleine Anfrage zu geförderten Einrichtungen und Projekte für den Bereich Kultur
Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Uhl,
Kunst und Kultur spielen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt traditionell eine herausgehobene Rolle. Gerade in haushälterisch herausfordernden Zeiten sind Investitionen in Kunst und Kultur wichtig, um das soziale Gefüge zu stärken, Menschen zusammenzubringen und städtische Identität zu fördern. Zudem tragen die kulturellen Institutionen in unserer Stadt zur wirtschaftlichen Belebung bei, indem sie den Tourismus und die lokale Wirtschaft ankurbeln.
Um diesen gesellschaftlichen Auftrag zu erfüllen, benötigen Kulturschaffende eine verlässliche und nachhaltige Kulturförderung.
Darmstadt fördert Kunst und Kultur in der Stadt auf vielfältigen Wegen und Sparten. Mit dem
Jazzkonzert Darmstädter Schulen, den Ferienkursen des Internationalen Musikinstituts, dem
Lehrprogramm und der Begabtenförderung der Akademie für Tonkunst, dem Darmstädter
Jazzforum des Jazzinstituts, mit dem Schulprojekt „Mathildas Reise“ des Welterbes
Mathildenhöhe, dem Museum Künstlerkolonie des Instituts Mathildenhöhe, Theaterstücke und
Orchestervorstellungen in Klassenzimmern, vorgestellt durch das Staatstheater Darmstadt, Preisen und Stipendien, hier nur als ein kleiner Einblick dargestellt, unterhält die Stadt spezielle Programme für junge Kulturakteurinnen und -akteure, auch um den künstlerischen Nachwuchs zu fördern.
Darüber hinaus ist die Stadt Mitglied in verschiedenen Vereinigungen, wie z. B. dem
Kulturfonds Frankfurt RheinMain. Aus diesen Fördertöpfen werden Vereine und Initiativen in Darmstadt, wie z. B. das Programm des Staatstheaters Darmstadt sowie Starke Stücke 2025 des Theaters Georg-Moller-Haus und Neuprojekte, wie z. B. Kammermusikfest Darmstadt 2025, gefördert.
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Zur Förderung junger Talente vergibt die Stadt das Charlotte-Prinz-Stipendium für den Bereich Bildende Kunst. Das Stipendium beinhaltet den kostenlosen Aufenthalt im Atelierhaus Prinz sowie eine monatliche Zuwendung von 1.100,00 €.
Im Bereich Musik vergibt die Stadt an herausragende Talente der Ferienkurse des
Internationales Musikinstitut Darmstadt Stipendien. Die Stipendien beinhalten die kostenlose Teilnahme an den darauffolgenden Darmstädter Ferienkursen.
Gemeinsam mit dem PEN-Zentrum Deutschland ermöglicht die Stadt einer
Schriftstellerin/einem Schriftsteller ein Jahr lang in Ruhe und ohne wirtschaftliche Not ihrer/seiner schriftstellerischen Tätigkeit nachzugehen.
Mit diversen Wettbewerben ehrt die Wissenschaftsstadt Darmstadt besondere Talente.
So findet alle zwei Jahre der Literarische März statt. Mit diesem Format vergibt die
Wissenschaftsstadt Darmstadt den mit 8.000,00 € dotierten Leonce und Lena-Preis sowie den mit 4.000,00 € dotierten Wolfgang-Weyrauch-Preis an junge Lyriktalente.
Mit dem Ricarda-Huch-Preis wird alle drei Jahre eine Persönlichkeit ausgezeichnet, deren Wirken bestimmt ist durch unabhängiges Denken und mutiges Handeln.
Der Kranichsteiner Musikpreis wird seit 1952 zum Abschluss der Darmstädter Ferienkurse an jeweils eine Komponistin/einen Komponisten und an eine Interpretin/einen Interpreten vergeben.
Der Kathrin-Preis wird durch das Jazzinstitut Darmstadt vergeben. Die Auszeichnung wird in
Form einer Residenz gewährt. Diese besteht aus einer einwöchigen Werkstattphase im Jazzinstitut Darmstadt, als deren Abschluss die offizielle Verleihung des Preises und ein Preisträgerkonzert.
Der Wilhelm-Loth-Preis wird seit 1955 an herausragende Künstler im Bereich Bildende Kunst vergeben. Er besteht aus einem Geldbetrag von 12.000,00 € und einer Einzelausstellung mit Katalog. Die Einzelausstellung wird in den Ausstellungshallen des Instituts Mathildenhöhe präsentiert.
Der Georg-Moller-Preis, gerichtet an Studierende des Fachbereiches Architektur der TU Darmstadt, um das Erbe Georg Mollers zu würdigen und um die kreative Auseinandersetzung mit realen Bau- und Planungsaufgaben in Darmstadt zu fördern. Zudem soll der Preis das fachliche Gespräch zwischen der Stadt Darmstadt, der Bauverein AG und der TU Darmstadt fördern. Das Preisgeld wird durch die Bauverein AG zur Verfügung gestellt.
Mit der Kulturförderung der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird vielen Fördernehmenden die Möglichkeit eingeräumt, vereinseigene Wettbewerbe zu veranstalten, wie z. B. der
Sezessionspreis des Vereins Darmstädter Sezession oder auch der Wettbewerb von Hessen Design zur Förderung junger Newcomer aus Hessen.
Mit dem Neujahrsschoppen lädt traditionsgemäß der Oberbürgermeister der Stadt die
Künstler aller Sparten ein, mit dem Zweck sich zu vernetzten und gemeinsame Projekte ins
Leben zu rufen. Synergien wie z. B. die Einrichtung des Musikbüros Darmstadt, Träger ist der
Verein VereinT für Wixhausen e.V., sollen so ebenfalls gefördert werden, mit dem Ziel, die Darmstädter Amateurmusikvereine dabei zu unterstützen sich zu vernetzen, zu organisieren, zu vermarkten und zu finanzieren können entstehen.
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Eine qualitätsorientierte, zielgerichtete, nachhaltige und bedarfsgerechte Förderung ist ein wichtiger Baustein dafür, dass Kultur einen qualitätsvollen Beitrag beisteuern kann. Die Kriterien für diese leistungs- und qualitätsorientierte Förderung sind in den Förderrichtlinien der Stadt festgelegt. Um dies zukünftig zu sichern und weiterzuentwickeln, wird der Rahmenplan Kultur weiterentwickelt.
Als Stadt wollen wir dies im engen Austausch mit den Kulturakteurinnen und -akteuren entwickeln, um Prioritäten so setzen, so dass es gelingt, die wirtschaftliche Lage der
Künstlerinnen und Künstler nachhaltig abzusichern und die Kulturförderung in ihrer Vielfalt zu erhalten.
Die finanzielle Förderung erfolgt im Kulturbereich auf Basis der Verwaltungsvorschrift für die Gewährung städtischer Zuwendungen im Bereich Kultur.
Im Rahmen der Kulturförderung der Wissenschaftsstadt Darmstadt können nach dieser Verwaltungsvorschrift folgende Bereiche des kulturellen Schaffens gefördert werden: Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Museen, Bildende Kunst, Design, Film, Fotografie und Heimatpflege.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf Antrag als institutionelle Förderung (Betriebskostenförderung) oder als Förderung zur Deckung für einzelne, in sich abgeschlossene und zeitlich begrenzte Vorhaben (Projektförderung). Als Sonderform der Projektförderung wäre für Freie Theater eine Konzeptionsförderung für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren möglich.
Neben vorgenannten Förderungen besteht die Möglichkeit der Förderung von Investitionen, also Förderungen für Anschaffungen beweglicher Güter des Anlagevermögens über 1.000,00 € oder investiver Baumaßnahmen über 1.000,00 € (Investitionsförderung).
Die geleisteten Förderungen werden als Teilfinanzierung für den beantragten Zweck bewilligt und alternativ als Anteilsfinanzierung, Fehlbedarfsfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung ausgezahlt.
Die einzelnen Haushaltspositionen und Zuschüsse können Sie dem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Haushalt der Jahre 2023, 2024 sowie 2025/2026 entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Hanno Benz
Oberbürgermeister
Hiermit beantrage ich,
Hauseigentümer deren Fassade mit Graffiti oder ähnlichem beschädigt wurde zu ermitteln und zu verpflichten unverzüglich diese zu entfernen oder von der Darmstädter EAD oder anderen Dienstleistern entfernen zu lassen.
Hilfreich wären Hinweise in allen relevanten Medien zu veröffentlichen um die Verpflichtung der Graffiti Entfernung Öffentlich zu machen.
Begründung:
Die derzeitige Situation ist nicht weiter hinnehmbar, praktisch jedes Viertel in Darmstadt ist betroffen, besonders negativ fällt hier die Holzstraße und der Wohnkomplex negativ für das Stadtbild auf.
Die Eigentümer betroffener Immobilien und Stadt für Städtische Immobilien müssen
verstärkt dagegen vorgehen, zumal hier die Verantwortung für das öffentliche Erscheinungsbild liegt.
Gerade im Hinblick auf das Weltkulturerbe ist das öffentliche Erscheinungsbild wichtig und wird wahrgenommen.
Weitere Begründung mündlich.
Vielen Dank
Mit Freundlichen Grüßen H.Uhl
Hiermit beantrage ich ein Fahrverbot für Radfahrer in der Darmstädter Fußgängerzone von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr von Montags bis Samstags.
Bestehenden Regelungen sind aufzuheben.
Das geltende Verbot von E-Scootern ist beizubehalten.
Begründung:
Sehr hoheAnzahl von Fußgänger Beschwerden über Radfahrer die sich nicht an die Schrittgeschwindigkeit halten.
Beschwerden über unzureichende Beleuchtung und Verkehrssicherheit der Radfahrer bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Beschwerden über das befahren der derzeitigen Teilbereiche der Fußgängerzone die für Radfahrer gesperrt sind.
Beschwerden von Fußgängern die sich wegen des teilweisen Rücksichtslosen Verhaltens bedroht und Diskriminiert fühlen. Insbesondere sind Lastenfahrräder für die Fußgängerzone zu groß.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Vielen Dank
Mit Freundlichen Grüßen H.Uhl
Thema: Dagger Komplex
Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Uhl,
Ihre Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage1:
Ist bekannt warum das Areal noch bewacht werden muss?
Antwort:
Eine Rückgabe des Dagger Complexes ist nicht mehr angedacht. Zwar stand die Rückgabe der betroffenen Liegenschaften in der Vergangenheit zur Debatte, jedoch wurde aufgrund von Umstrukturierungen von dieser Entscheidung Abstand genommen. Diese Entscheidung wurde von der U.S. Army Europe and Africa am 13. April 2021 in folgender Pressemitteilung bekanntgegeben: https://www.europeafrica.army.mil/ArticleViewPressRelease/Article/2570341/press-release-us-army-europe-and-africa-to-receive-two-new-units-and-retain-thr/
Frage 2:
Ist bekannt wann das Areal in Wiesbaden fertiggestellt ist und Dagger aufgegeben wird?
Antwort:
Diese Frage wird in Antwort 1 ebenfalls beantwortet.
Frage 3:
Wer ist Eigentümer der Gebäude/Liegenschaft?
2
Antwort:
Das Gelände ist ein Teilbereich des umgebenden Darmstadt Training Centers und befindet sich im Eigentum des Bundes. Die Liegenschaften werden an die U.S. Army vermietet.
Frage 4:
Wer zahlt die Betriebskosten wie Strom, Bewachungsdienst, Instandhaltungskosten?
Antwort:
Diese Kosten werden von den U.S.-Streitkräften getragen.
Frage 5:
Ist eine Besichtigung erfolgt, möglich, geplant?
Antwort:
Eine Besichtigung ist nicht möglich, da die Liegenschaften weiterhin von der U.S. Army genutzt werden.
Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Uhl,
Ihre Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage:
Der Rad/Fußgängerweg Noackstr. bis Franklinstr. wird derzeit mittels Schilder für Radfahrer und Fußgänger zugewiesen.
Hierzu folgende Frage. Wie hoch wären die geschätzten Kosten hier den Roten Belag für Radfahrer aufzubringen.
Antwort:
Die Kosten von Markierungsarbeiten liegen je nach Arbeitsaufwand, Fahrbahnbelag und Bestellmasse erfahrungsgemäß bei etwa 55 €/qm (netto).
Bei einer Streckenlänge von ca. 800 Metern und einer Wegbreite von 3,5 m (2.800 m²) ergäben sich somit Kosten in Höhe von etwa 154.000 Euro brutto.
Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Uhl,
Ihre Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wie lange stehen die Barken noch auf der Heidelberger Str. u.a. obwohl augenscheinlich die Radwege fertiggestellt und freigegeben sind.
Antwort:
Die Arbeiten an der Verstetigung der Radwegeführung in der Heidelberger und Neckarstraße sind noch nicht abgeschlossen. Voraussichtlich ab Juni sollen bauliche Trennelemente und Fahrradbügel installiert, sowie Ladezonen für den Lieferverkehr in den Nebenstraßen eingerichtet werden. Die Baken dienen bis dahin der Verkehrslenkung und verhindern, dass Radwege durch den Kfz-Verkehr genutzt werden.
Frage 2:
Warum sind einige Radwege mit rotem Belag, andere ohne roten Belag. Benennen Sie die gesetzliche Grundlage/Vorschrift hierfür, soweit es eine gibt.
Antwort:
Die rote Einfärbung von Radverkehrsanlagen dient in erster Linie der Erhöhung der Sicherheit und der Sichtbarkeit von Radfahrern, indem sie Radverkehrsanlagen eindeutig von anderen Bereichen abgrenzt.
Es gibt jedoch keine bundesweit einheitliche gesetzliche Vorschrift, die eine durchgehende rote Markierung von Radwegen vorschreibt. Die Entscheidung über die Einfärbung liegt im Ermessen der jeweiligen Kommune.
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Frage 3:
Wie hoch sind die Kosten für den roten Belag je 100 Meter, oder nach Abrechnungsmodus.
Antwort:
Das Mobilitäts- und Tiefbauamt kalkuliert entsprechend dem aktuellen Baupreislexikon mit 48 €/qm (netto).
Frage 4:
Wie lange ist die Haltbarkeit des roten Belages im Durchschnitt.
Antwort:
Die Haltbarkeit ist vergleichbar mit anderen Straßenmarkierungen und hängt stark von der Verkehrsbelastung ab.
Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Uhl,
Ihre o. g. Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage:
Seit nun geraumer Zeit häufen sich die Beschwerden über die Terminvergabe bei der Zulassungsstelle. Selbst in den Medien/Sozialen Medien ist bis Heute von unhaltbaren Zuständen und großer Verärgerung seitens der Bevölkerung zu Lesen. Nach Vollmundigen Versprechungen seitens des neuen Dezernenten passiert hier anscheinend nichts. Auch im Bürger/Ordnungsamt ist von erheblichen Wartezeiten und Problemen bei der Terminvergaben mehrfach bis Heute zu Lesen.
Hierzu folgende Fragen.
1. Was wurde seitens des neuen Dezernenten getan um die Missstände zu beheben ? 2. Warum ist aktuell bei der Terminvergaben hier keine Veränderung wahrzunehmen ? 3. Stellen Sie dar was seit Amtsantritt getan wurde um die Missstände zu beheben.
4. Warum stellt sich trotz ihrer der aufgelisteten Bemühungen keine Entspannung ein ? 5. Was ist zeitnah geplant um die Wartezeiten auf Termine deutlich zu verkürzen
Antwort:
Zunächst möchte ich grundsätzlich festhalten, dass die im Raum stehenden Missstände bei der Terminvergabe in der Meldebehörde und der Kfz-Zulassungsbehörde in der dargestellten Form nicht zutreffen. Im Vergleich zu den Vorjahren haben sich die Wartezeiten deutlich verkürzt. Dies zeigt sich unter anderem daran, dass es bei der Meldebehörde kaum noch Beschwerden gibt. Es wäre wünschenswert, wenn die über einen längeren Zeitraum hinweg geleistete, hervorragende Arbeit und der ausgezeichnete Bürgerservice entsprechend gewürdigt würden.
2.
Gleichwohl ist festzuhalten, dass die Meldebehörde in den vergangenen Monaten wiederholt für ihre effiziente Terminvergabe gelobt wurde – insbesondere in Verbindung mit dem Angebot der offenen Sprechstunde. Derzeit sind Termine für Anmeldungen in der Regel innerhalb einer Woche verfügbar. In Zeiten erhöhter Nachfrage – etwa vor Ferienzeiten – kann die Wartezeit vereinzelt bis zu anderthalb bis zwei Monate betragen. Dennoch stehen seit etwa einem Jahr durchgehend freie Termine im System zur Verfügung.
Das Terminvergabesystem wird sinnvoll durch offene Sprechstunden ergänzt. Bürgerinnen und Bürger mit dringendem Anliegen können mittwochs und freitagvormittags auch ohne vorherige Terminvereinbarung vorsprechen und werden noch am selben Vormittag bedient. Eine Zurückweisung aufgrund zu hoher Nachfrage ist dabei seit Langem nicht mehr erforderlich. Zudem wird das Bürger- und Ordnungsamt regelmäßig für sein schnelles und lösungsorientiertes Handeln in Notfällen gelobt. In solchen Fällen wird zeitnah ein passender Termin angeboten.
Auch laut der Statistik der Vorsprachen im Einwohnermeldeamt erkennt man im Vergleich von 2022 bis 2025 einen deutlichen Anstieg. Im Jahr 2022 hatte das Einwohnermeldeamt insgesamt 62.030 Termine bearbeitet. Im November 2023 wurde dann die offene Sprechstunde eingeführt. Damit gab es einen Anstieg der Vorsprachen im Jahr 2023 auf 76.160. Im Januar bis Anfang April 2025 waren es 35.158 Vorsprachen. Damit werden für das gesamte Jahr 2025 Vorsprachen in Höhe von 100.000 erwartet. Hieran ist zu erkennen, dass es im Vergleich zu 2022 bis heute fast eine Verdoppelung der Bearbeitung der Bürgeranliegen gibt.
Ich habe mich persönlich für eine Verbesserung im Meldewesen eingesetzt. Unter anderem durch die Wiedereinführung der offenen Sprechstunde. Im ständigen Austausch mit der Amts- und Abteilungsleitung habe ich mich mit viel persönlichem Einsatz dafür eingesetzt die Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen zu optimieren und die Prozesse klar und effizient zu strukturieren. Mein persönlicher Dank geht dabei insbesondere an die Beschäftigten der Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen und im Besonderen an die Abteilungsleitung, welche sich mit sehr großem Engagement und über die reine Pflichterfüllung hinausgehendem Einsatz auszeichnet.
Vereinzelt gibt es Rückmeldungen zu längeren Wartezeiten während der offenen Sprechstunden. Diese lassen sich jedoch nicht vermeiden, wenn viele Personen gleichzeitig vorsprechen möchten. Um die Wartezeit besser planbar zu machen, ist auf der Wartemarke ein QR-Code hinterlegt, über den sich jederzeit der aktuelle Stand der Warteschlange abrufen lässt. Ein längerer Aufenthalt im Gebäude ist damit nicht erforderlich – weitere Erledigungen in der Stadt können problemlos zwischendurch vorgenommen werden.
Richtig ist jedoch, dass es bei der Kfz-Zulassungsbehörde seit Kurzem wieder zu Einschränkungen bei der Terminvergabe kommt. Am 6. März 2025 wurde das Fachverfahren auf ein neues System umgestellt, was – wie erwartet – zu einem Bearbeitungsstau bei den Terminanfragen geführt hat. Aufgrund technischer Schwierigkeiten verlief die Umstellung nicht
reibungslos, sodass in den ersten Wochen nur eine begrenzte Zahl an Terminen bearbeitet werden konnte. Dies betrifft nicht nur die Kfz-Zulassungsstelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt, sondern auch die des Landkreises Darmstadt-Dieburg, der die Umstellung zeitgleich vorgenommen hat.
Es ist davon auszugehen, dass der entstandene Rückstau innerhalb der nächsten drei bis vier Wochen vollständig abgebaut sein wird.
3.
Ich möchte betonen, dass die Kfz-Zulassungsbehörde seit dem Ende der Corona-Pandemie sehr gut aufgestellt ist. Seit 2022 waren keine nennenswerten Rückstände zu verzeichnen. Termine konnten flexibel innerhalb eines gesteuerten Zeitraums von 14 Tagen – online, telefonisch oder persönlich – gebucht werden. Auch Großkunden wurden zeitnah bedient. Dieser Service wird, wie bereits dargelegt, in wenigen Wochen wieder uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Wie Sie mittlerweile auch mehrmals der Presse entnehmen konnten, hat sich insbesondere auch der Zustand der Ausländerbehörde massiv verbessert. Dies liegt neben der personellen Aufstockung an klare Strukturen und der sukzessiven Digitalisierung auch an sehr motivierten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern, sowie deren Führungskräfte.
Ich möchte Ihnen im Sinne der Transparenz - welche für mich zur Wahrheit gehört - mitteilen, dass im Bereich der Fahrerlaubnisbehörde aktuell noch Rückstände bestehen, welche zurecht zu Frustration in der Bevölkerung führen. Jedoch ist es auch hier gelungen durch Prozessoptimierung, personelle Verschiebungen und engagierte Kolleginnen und Kollegen die Rückstände deutlich abzuarbeiten und die Bearbeitungszeiten stark zu reduzieren. Sie können sicher sein, dass ich auch bei diesem Bereich des Bürgerservice mit persönlichem Einsatz am Ball bleiben werde.
Abschließend möchte ich Ihnen klar sagen, dass ich die Tonalität und den Charakter Ihrer Anfrage missbillige. Ihre Anfrage stellt klar falsche Behauptungen auf und ist eine Beleidung für die engagierten städtischen Beschäftigten. Als verantwortliche Dezernent ist es meine Pflicht mich vor meine Leute zu stellen. Ich sehe jedoch auch Sie als Stadtverordneten in der Pflicht kein Bashing auf Mitarbeiter der Stadt Darmstadt zu betreiben und vor allem nicht mit Unwahrheiten.
Thema: Schlossgrabenfest
Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Uhl,
Ihre Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:
Fragen:
Wird das Schlossgrabenfestival von einem Externen Veranstalter veranstaltet?
Wie hoch waren die Netto Einnahmen für die Stadt in den Jahren 2023 und 2024? Wie generierten sich diese Einnahmen im Einzelnen?
Wer hat die Standflächen vermietet, die Stadt oder der Veranstalter? Wer hat die Kosten für die Sicherheit (Security / Polizei) übernommen? Wer hat die Kosten der Abfall Entsorgung übernommen?
Antwort:
Das Schlossgrabenfest wird von einem externen Veranstalter, der Stage Groove Festival GmbH, veranstaltet. Für die Nutzung des Karolinen-, Friedens- und Ernst-Ludwigs-Platz erhält die Stadt eine Sondernutzungsgebühr gem. Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Darmstadt in Höhe von 200 €/Tag. Alle weiteren Einnahmen (Standmieten, Ticketverkauf) und Kosten (Sicherheit, Technik, Müllentsorgung, etc.) der Veranstaltung erhält bzw. trägt der Veranstalter, die Stage Groove Festival GmbH.
Unser Antrag zur Abplanung der Planstraße in der Stadtverordnetenversammlung vom 21.02.23
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Abplanung der Planstraße zwischen Karlsruher Straße und Heidelberger Straße/Franklinstraße/Verlängerung der Cooperstraße
Begründung:
Die genannte Straße soll das als autoarmes Viertel geplante Ludwigshöhviertel an die B3 anbinden und der Erschließung dienen. Aus den folgenden Gründen beantragen wir die Abplanung dieser Planstraße.
Alle die genannten Punkte zeigen, dass die Nachteile der vorgesehen Planstraße gegenüber den Vorteilen überwiegen
Quellen:
-Verkehrsuntersuchung zur Entwicklung der Konversionsflächen im Süden der Wissenschaftsstadt Darmstadt - Aktualisierung der Leistungsfähigkeitsbetrachtungen - Ergebnisbericht Dezember 2019 / März 2020
-T+T Verkehrsmanagement GmbH Projekt-Nr.: 2016 08
-Webseite der Stadt Darmstadt - VORPLANUNG DER ‚PLANSTRASSE A‘ SÜDLICH DER LINCOLN-SIEDLUNG
-www.consilium.europa.eu
Ihre Kleine Anfrage vom 09.03.2022 zum aktuellen Stand der Bessunger Kiesgrube als Naturschutzgebiet.
Sehr geehrte Frau Stadtverordnete Dietrich,
Ihre o. g. Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand zum Status Bessunger Kiesgrube als Naturschutzgebiet. Ist die Beantragung für eine Verlängerung laufend, bzw. gibt es anderweitige Informationen zu diesem Thema?
Antwort: Das Naturschutzgebiet (NSG) Bessunger Kiesgrube wurde am 30.05.1997 von der Oberen Naturschutzbehörde gemäß § 16 Abs. 2 und des § 17 Abs. 1 Hessisches Naturschutzgesetz vom 19. September 1980 im Benehmen mit der oberen Behörde der Landesplanung ausgewiesen. Der Schutzstatus „Naturschutzgebiet“ bedarf keiner Neubewertung. Die Maßnahmen zur Pflege des Gebiets werden regelmäßig im Zuge der Jahrespflegeplanbesprechungen durch Hessen Forst und Regierungspräsidium Darmstadt überprüft, angepasst und geeignete Maßnahmen festgesetzt.
Frage 2: Welche Maßnahmen gibt es, um das Naturschutzgebiet vor der erwartbaren Zunahme an Vermüllung durch zukünftige Bewohner des neuen Ludwigshöhviertel zu schützen?
Antwort: Durch den Ausbau des Ludwigshöhviertels wird der Druck durch die neuen Bewohner*innen auf das Naturschutzgebiet (NSG) zunehmen. Nicht nur um die Vermüllung zu verhindern, sondern auch um die besondere Artenvielfalt (u.a. Uhu, Mauereidechse) des NSG Bessunger Kiesgrube zu schützen, wurde ein stabiler Zaun als notwendig angesehen und geplant. Ein Schutzziel aus der NSG-Verordnung: „Das Gebiet als Lebensraum für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten und -gesellschaften zu sichern und zu erhalten“, wir damit erfüllt. 2 Durch Ziegen- und Eselbeweidung sollen weitere Schutzziele des NSG-Gebiets (u.a. “die wertvollen Lebensgemeinschaften der Trockenrasen- und Felsgrusgellschaften von Verbuschung freizuhalten…“) erreicht werden. Ein für diese Maßnahme üblicher Elektrozaun wäre in diesem stark frequentierten Bereich allerdings durch Vandalismus gefährdet. Zudem wäre eine defekte Stelle in Richtung Heidelberger Straße eine weitere Gefahr für Mensch und Tier. Dadurch wird diese Art von Zaun in diesem Bereich nicht als geeignet angesehen.
Die Obere Naturschutzbehörde, der Landesbetrieb HessenForst, das Grünflächenamt und das Umweltamt haben sich hierzu abgestimmt und für einen fest installierten Doppelstabmattenzaun (1,80 m Höhe) entschieden. Der erste Bauabschnitt entlang der Heidelberger Straße soll bereits in diesem Jahr gebaut werden. Hierzu finden derzeit noch weitere Abstimmungen mit dem Mobilitätsamt bzgl. des Ausbaus des angrenzenden Radweges statt. Weiterhin ist eine Überprüfung auf Kampfmittel durch den Kampfmittelräumdienst notwendig, da sich im Zuge der Planungen herausstellte, dass es sich um ein Bombenabwurfgebiet handelt. Die Planung weiterer Bauabschnitte und deren Umsetzung südlich und östlich des Naturschutzgebietes erfolgen kontinuierlich.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kolmer Stadtrat Verteiler:
Pressemitteilung der FREIE WÄHLER Darmstadt zur Ablehnung des Antrags
„Einrichtung einer Evaluations-/Expertengruppe zur Erstellung eines Hitzeschutzplans“
Leider wurde der Antrag „Einrichtung einer Evaluations-/Expertengruppe zur Erstellung eines Hitzeschutzplans“ der FREIE WÄHLER Darmstadt durch die Stimmen von Bündnis 90/Grüne, CDU, Volt und FDP mit Enthaltung der AfD in der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2021 mehrheitlich abgelehnt. Als Begründung wurde von den entsprechenden Parteien ausgeführt, es würden bereits ausreichende Maßnahmen vom Magistrat der Stadt Darmstadt getroffen und eine Expertenkommision außerhalb des von der Regierung Darmstadts beauftragten Gremiums würde keinen Sinn ergeben.
Dem müssen wir widersprechen. Die aus dem Masterplan DA 2030+ und mit dem Pilotprojekt „Cool Streets“ aus dem Koalitionsvertrag angesprochenen Maßnahmen können bestenfalls als einen ersten Schritt in die richtige Richtung bezeichnet werden, sind in ihrem dargestellten Gesamtumfang aber nur als unzureichend zu bezeichnen.
Die FREIE WÄHLER Darmstadt möchte erreichen, dass sich eine unabhängige Expertenkommision aus Vertretern der jeweiligen Fachbereiche dem Thema widmet, unbeeinflusst von politischen Hintergedanken und wirtschaftlichen Interessen. Zu diesem Zweck haben wir bereits ein Netzwerk aus Experten der unterschiedlichen akademischen Bereiche aus politisch neutralen Verbänden.
Wir sehen es mit Bedauern, dass dieses wichtige Thema nun wieder einmal in der Hand parteiischer Einflussnahme liegt.
Sehr geehrte Frau Dietrich, Ihre o. g. Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage:
Wie hoch ist der prozentuale Anteil des Parksuchverkehrs im Darmstädter Individualverkehr? Ist diese Datenmenge bereits erhoben? Falls ja, gibt es die Möglichkeit diese Forschung einzusehen?
Antwort:
Zum Anteil des Parksuchverkehrs am Darmstädter Individualverkehr liegen keine spezifischen Daten vor.
Die Aussagen aus der Forschungslandschaft besagen aber, das z. B. teilweise von einem Drittel an
Parksuchverkehr in Spitzenzeiten ausgegangen werden kann. Andere Studien rechnen dies in Suchzeiten
um von 41 h pro Fahrer und Jahr.
Sehr geehrte Frau Baumann,
Ihre E-Mail hatuns über das Büro der Stadtverordnetenversammlung erreicht und wir gebenIhneneine kurze Rückmeldung dazu.So sehrwir Ihren Vorschlag nachvollziehen können; eine Ausweitung des Wochenmarktes auf dem Friedensplatz ist nicht möglich. Der Friedensplatz ist zum einen Teil für die Ausstellung »HILDEROTH. Eine Zeitreise durch Darmstadt 1950 – 1990« des Kunstforums der TU Darmstadt vergeben (dieAusstellung läuft noch bis 3. Oktober 2021). Zum anderen sind Flächen des Friedensplatzes seit Ende Mai bis Anfang September an die Schausteller vergeben (Öffnungszeiten: Montag bis Samstag ab 11.30 Uhr). Unter Berücksichtigung der immer noch geltenden Hygiene- und Abstandsregeln ist eine zusätzlicheTeilverlagerung des Wochenmarktes auf den Friedensplatz nicht möglich. Ungeachtet dessen, haben wir es aber bspw. dem Weinstand und einem anderen Stand, welcher Verkostung anbietet und samstags auf dem Wochenmarkt vertreten ist, ermöglicht, in einem abgesperrtem Bereich außerhalb der üblichen Verkehrswege des Wochenmarktes, Verkostung anzubieten.
Sehr geehrte Frau Dietrich,Ihre o. g. Kleine Anfrage beantworte ich Ihnen gerne wie folgt:
Frage 1: Gibt es eine Studie, die den CO2- Ausstoß von Ampelgeregelten Kreuzungen in der Innenstadt mit einem Verkehrskreisel vergleicht, und zwar unter Berücksichtigung aller Faktoren, so also auch den Strombedarf einer Ampelanlage und nicht nur ausschließlich den Schadstoffausstoß der Fahrzeuge?
Antwort:Es liegt uns keine Studie vor. Grundsätzlich ist es auch nahezu unmöglich zu beurteilen, ob eine ampelgeregelte Kreuzung umweltschädlicher bzw. umweltfreundlicher als ein Kreisverkehr ist. Sollte man eine Beurteilung überhaupt in Betracht ziehen können, müsste hierzu jeder Verkehrsknotenpunkt einzeln betrachtet werden. Hierbei müssen nämlich Faktoren wie Platzbedarf, Verkehrsaufkommen u.v.m. berücksichtigt werden.
Frage 2:Wie viel höher wäre die Flächenversiegelung eines Verkehrskreisels im Vergleich zu einer Ampelgeregelten Kreuzung wenn die Mitte des Kreiseln nicht versiegelt wird, sondern offen bleibt und begrünt wird.
Antwort: Eine pauschale Antwort auf Ihre Frage ist nicht möglich. Für einen Vergleich müsste jeder Knotenpunkt einzeln betrachtet werden. Der gesamte Flächenbedarf im unmittelbaren Knotenpunktbereich ist für einen Kreisverkehr in der Regel größer als bei einer vergleichbaren signalgeregelten Kreuzung. Die Insel in der Mitte eines Kreisverkehrsplatzes wird in unseren anstehenden Planungen nur dann versiegelthergestellt, wenn Überfahrten z. B. von Rettungsfahrzeugen o.Ä. möglich sein müssen, oder Einbauten wie z. B. Schächte in dieser Fläche liegen. Dahingehend wollen wir auch Potenziale zur Entsiegelung nutzen.
Sehr geehrteFrau Stadtverordnete Dietrich,Ihre KleineAnfrage beantworte ich Ihnen gerne wie folgt:
Frage 1: Ab Wann Sind die Bereiche wieder befahrbar für alle Verkehrsteilnehmer*innen?
Antwort:In der dritten Fortschreibung des Luftreinhalteplans Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Darmstadt, welcher auch die Grundlage für die Verkehrsbeschränkungen in der Hügelstraße enthält, ist festgelegt, dass der Erfolg der getroffene Maßnahmen regelmäßig geprüft wird. Sollte diese Überprüfung ergeben, dass die Grenzwerte eingehalten werden, „so ist der Nachweis einer dauerhaften Grenzwerteinhaltung zu führen und der Nachweis zu erbringen, dass durch eine Außerkraftsetzung der Maßnahmen oder auch einzelner Maßnahmen keine neue Überschreitung prognostiziert wird“(Quelle: https://www.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/luftreinhalteplan.ballungsraum.rhein-main_3.fortschreibung.teilplan.darmstadt.pdfSeite 81).
Frage 2:Gab es Veränderungen im Jahr 2020 bezüglich der Luftqualität und des Verkehrsaufkommens? Belegen Sie Ihre Antwort mit Daten, oder Links zu diesen.
Antwort: Die gewünschten Angabenkönnen Sieder städtischen Pressemeldung vom 11.02.2021 entnehmen:https://www.darmstadt.de/presseservice/archiv-einzelansicht/news/luftbelastung-durch-stickstoffdioxid-sinkt-deutlich
Weitere Zahlen zu den Entwicklungen des Verkehrsaufkommens finden Sie auch unter diesem Link: https://www.hlnug.de/dossiers/sauberere-luft-durch-corona#c43537
Sehr geehrte Frau Stadtverordnete Dietrich,Ihre Kleine Frage zu den vier (nicht fünf) laufenden Verkehrsversuchen beantworte ich wie folgt:
Frage:Wie lange laufen die Verkehrsversuche noch?
Antwort: Über die Länge der Laufzeit entscheiden der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nach der Sommerpause. Eine Magistratsvorlage dazu ist in Vorbereitung.
Frage:Wie sind die derzeitigen Ergebnisse/Zwischenergebnisse?
Antwort: Die Ergebnisse sind Teil der Magistratsvorlage und Entscheidungskriterium, wie mit den laufenden Verkehrsversuchen weiter umzugehen ist.
Frage:Wurden/werden die Ergebnisse/Zwischenergebnisse von unabhängigen Institutionen erstellt/gegen/geprüft oder nur von der Hochschule „begleitet“ Wie ist aus diesen Ergebnissen ein Bedarf herzuleiten?
Antwort:Die Evaluation wurde von der Hochschule Darmstadt selbst durchgeführt und ausgewertet. Über die Erhebung und Auswertung wird in der Magistratsvorlage ausführlich informiert.
Frage:Laut Presseerklärung sollen die Pop up Radwege 6 Monate getestet werden, diese sind abgelaufen, Ihre Stellungnahme hierzu?
Antwort: In der Pressemitteilung steht, dass eine Laufzeit von mindestens sechs Monaten geplant ist. Verkehrsversuche können gemäß Straßenverkehrsordnung für bis zu einem Jahr angeordnet werden. Dies ist auch erfolgt. Eine Verlängerung ist formlos möglich.
Sehr geehrte Frau Stadtverordnete Dietrich,Ihre Kleine Anfrage vom 05.06.2021 beantworte ich wie folgt:
Frage 1:Ist in der Tempo 30 Zone der Kasinostraße eine Grüne Ampelwelle für flüssigen Verkehr geplant?
Antwort:Eine auf Tempo 30 angepasste Koordinierung der Knotenpunkte entlang der Kasinostraße befindet sich derzeit in der Planung.
Frage 2:Gibt es im Stadtbereich Straßen, wo eine Grüne Welle für flüssigen Verkehr bereits Installiert ist?
Antwort:Ein stadtweites durchgehendes Koordinierungskonzept gibt es derzeit nicht. Im Rahmen des geförderten Projektes „DAnalytics“ sollen im Zeitraum bis Ende 2022 an rund 22 Streckenzügen die Signalprogramme softwareseitig überarbeitet werden, um eine Durchfahrt der Streckenzüge zu verstetigen. Die vollständige software-und hardwaretechnische Implementierung der umweltsensitiven Ereignissteuerung wird sukzessive bis 2026 an 125 Signalanlagen im gesamten Stadtgebiet durchgeführt werden.
Sehr geehrte Frau Stadtverordnete Dietrich, Ihre Kleine Anfrage vom 05 .06.2021 beantworte ich wie folgt:
Frage 1:In welchen Stadtteilen/Wohnvierteln wurde bisher die Einführung der Parkraumbewirtschaftung abgeschlossen?
Antwort: Die Parkraumbewirtschaftung ist im Bereich der Innenstadt (Zone i), im Kapellplatzviertel (Zone K/Sch;K) und in Bessungen Nord (Zone BE1) abgeschlossen. Die Parkraumbewirtschaftung im Gebiet der Mathildenhöhe wird zum 01.08.2021 umgesetzt.
Frage 2:In welchen Stadtteilen/Wohnvierteln ist die Parkraumbewirtschaftung wann geplant?
Antwort:Die nächsten Viertel in denen die Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden soll, sind das Woogsviertel (Ende 2021/Anfang 2022), Bessungen Ost (erste Halbjahr 2022). Es folgen das Johannesviertel, das Paulusviertel, das Martinsviertel-West, das Martinsviertel-Ost, Bessungen-West und Bessungen-Süd. Eine Umsetzung für diese Viertel ist bis 2025 angedacht. Die Reihenfolge der Gebiete kann sich noch ändern. Weitere Gebiete sollen bei Bedarf folgen. Anbei eine Übersicht der bereits umgesetzten und noch geplanten Parkraumbewirtschaftungszonen, Stand Juni 2021, die auch auf der Homepage der Wissenschaftsstadt Darmstadt veröffentlicht ist.
Frage 3:Wie hoch waren die Gesamtkosten der Parkraumbewirtschaftung für die Stadt Darmstadt bis 01.01.2021?
Antwort:Die Gesamtkosten für die Parkraumbewirtschaftung seit 2009 belaufen sich auf ca. 2.000.000 €. Die Kosten für Parkscheinautomaten belaufen sich auf ca. 600.000 €. Die restlichen ca. 1.400.000 € wurden für Wartung, Service, Reparatur, Auf-/Abbau, Austausch, Beschilderung und Planung ausgegeben.Personalkosten für Verwaltung, Planung und Überwachung sind hier nicht inbegriffen.
Frage 4:Wie hoch waren die Kosten der Parkraumbewirtschaftung nach Stadtteil/Wohnviertel bis 01.01.2021?
Antwort:Eine Unterteilung der Kosten auf die einzelnen Gebiete ist aufgrund der Verknüpfung von verschiedenen Arbeitsschritten und Serviceverträgen kaum möglich. Zur Orientierung werden folgend einige Posten für Bessungen-Nord genannt:-Beschilderung: ca. 10.000 €-Parkscheinautomatenfundamente: ca. 10.500 €-Parkscheinautomaten: ca. 90.000 €-Besucherkarten: ca. 2000 €-Planungskosten (Konzept): ca. 6.000 €
Frage 5: Welche Gesamteinnahmen wurden durch die Parkraumbewirtschaftung erzielt, nach Vierteln und Insgesamt bis zum 01.01.2021
Antwort:Einnahmen Parkscheinautomaten seit 2009 (Handy, Hartgeld, EC): 15.107.000 €Einnahmen Bewohnerparkausweise und Besucherkarten für 2020/2021:-Innenstadt (Zone i): ca. 130.000 €-Kapellplatzviertel (Zone K): ca. 32.000 €-Bessungen Nord (Zone BE1): ca. 60.000 €-Besucherkarten (BE1/K): ca. 4.400 €
Frage 6:Zu welcher Verwendung kommen (eventuelle) Gewinne/Überschüsse aus der Parkraumbewirtschaftung?
Antwort:Die Einnahmen/Überschüsse aus der Parkraumbewirtschaftung entlasten den Haushalt. Sie werden nicht für einen bestimmten Zweck wieder verwendet.
Sehr geehrter FrauStadtverordnete Dietrich,Ihre o.g. Kleine Anfragebeantworte ich wie folgt:
Frage 1:Wie groß wird durch die geplante Bebauung der Energiebedarf, Wärme und Strom, sein und wie wird der Wärmebedarf (Fern-Nahwärme,vor Ort) durch welchen Energieträger gedeckt?
Antwort:Der Energiebedarf für Wärme und Strom wird erst zum Bauantrag von Seiten des Antragstellers bzw. der Antragstellerin errechnet. Die Magistratsvorlage umfasst den Aufstellungsbeschluss für dasBauleitplanverfahren zur Schaffung von Planungsrecht. Die Leistungsphase 3nach HOAI, die auch die Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA)umfasst, ist nicht Gegenstand der Vorlage und liegt von Seiten des Investors noch nicht vor. Ihre Frage kann somit erst zu einem späteren Zeitpunkt beantwortet werden.
Frage 2:Wie ist die CO2-Bilanz, bzgl. Energiebedarf (Wärme und Strom) incl. der zu erstellenden Baukörper?
Antwort:Die Entwurfsplanungen der geplanten Gebäude haben noch nicht den Bearbeitungsstand zur Beantwortungdieser Frage. Zurqualifizierten Berechnung der CO2 Bilanz müssen die entsprechenden Ergebnisse der Fachplanungen vorliegen, da sowohl die Menge des zur Verwendung kommenden Materialeinsatzes, als auch die Baustoffe festliegen müssen. Die Frage kann erst zu einem späteren Zeitpunkt beantwortet werden.
Frage 3:Wie wird sich durch die geplante Bebauung (Wärmeinsel) das Stadtklima an dieser Stelle verändern?
Antwort:Ein Gutachten zur Beurteilung des lokalen Klimas ist Gegenstand des nun begonnenen Bauleitplanverfahrens und wirdfür dienächsten Verfahrensschritten bearbeitet. Da der Marienplatz derzeit eine geschotterte Parkplatzfläche darstellt, zukünftig dort eine Bebauung mit Grün-und Freiflächen, sowie Dach-und Fassadenbegrünung entwickelt werden soll, kann davon ausgegangen werden, dass sich das Vorhaben positiv auf das lokale Klima auswirkt. Es werden durch die Bepflanzung und durch die Bebauung Schattenflächen entstehen, die einer Aufheizung entgegenwirken.
Sehr geehrter FrauStadtverordnete Dietrich,Ihre o.g. Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:Wer ist derzeit Eigentümer der Fläche/n W46, W46.1 W46.2?
Antwort:Es ist allgemein bekannt, dass die Flächen der Konversion-West, also die ehemaligen Kelley-Barracks und das Nathan-Hale Depot sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befinden oder befanden. Sofern bereits Grundstücke verkauft wurden bzw. ein noch aufzustellender Bebauungsplan W 46 weitere Flächen einbezieht, darf aus rechtlichen Gründen keine öffentliche Information über die jeweiligen Eigentümer gegeben werden.
Frage 2:Gibt es einen aktuellen Bebauungsplan für die Fläche W46, betreffend die Blocks direkt an der Eschollbrückerstraße. Gebäudenummern 4176, 4161, 4163, 4165, 4167, 4169 oder Teile/n davon, wenn ja, wo ist der einsehbar?4
Antwort: Nein. Für den Bereich der ehemaligen Kelley-Barracks an der Eschollbrücker Straße gibt es keinen rechtskräftigen Bebauungsplan. Es ist ein Aufstellungsbeschluss aus 2005 vorhanden, der in 2015 in seinem Geltungsbereich geändert wurde. In 2014 wurde die frühzeitige Beteiligung durchgeführt. Das Bauleitplanverfahren kann aufgrund des noch nicht final beschlossenen Verlaufs der geplanten ICE-Trasse im Geltungsbereichbisher nicht fortgeführt werden.Als nächster Verfahrensschritt wird die Offenlage des B-Plan-Entwurfs vorbereitet. Der Bebauungsplan W 46.2 für den Bereich des Alnatura Campus hat seit dem 25. März 2017 Rechtskraft.
Frage 3:Im Baugebiet W46.2 wurden Gebäude abgerissen. wer erteilte auf welcher Grundlage/Antrag die Genehmigung?
Antwort:Das Bauaufsichtsamt hat auf Antrag vom 15.01.2020 die Abbruchgenehmigung für die Gebäude 4167, 4212, 4213, 4205 und 4214 inkl. Oberflächenbefestigungund unterirdischer Bauwerke unter dem AZ.: BN-2020-6-3erteilt.Das Bauaufsichtsamthat auf Antrag vom 18.12.2019 die Abbruchgenehmigung für die Gebäude 4161, 4162, 4172, 4189, 4217, 4170, 4171, 4177, 4169, 4190 und 4202 unter dem AZ.: BN-2019-215-3erteilt.Grundlage der Abbruchgenehmigungen ist § 62 HBO in Verbindung mit den gesetzlichen Verfahrensvorschriften des § 66 HBO.
Frage 4:Ein von der EschollbrückerStraße einsehbares Gebäude im hinteren Teil Hausnummer 4162 wird derzeit baulich verändert, wer erteilte auf welcher Grundlage/Antrag die Genehmigung, ein Bauschild ist nicht zu sehen, wo ist das zur öffentlichen Ansicht angebracht?
Antwort:Das Gebäude 4162 ist Bestandteil der Genehmigung mit dem AZ.: BN-2019-215-3. Die Frage, wer erteilte auf welcher Grundlage/Antrag die Genehmigung ist mit Antwort zu Frage 3 beantwortet.Bei einer Ortskontrolle am 22.06.2021 konnte durch Mitarbeitendedes Bauaufsichtsamtes festgestellt werden, dass das Bauschild an der Zufahrt zur Baustelle in der Riedstraße sicht-und lesbar angebracht ist.
Frage 5:Sind weitere Gebäude zum Abriss/Rückbau/Umbau vorgesehen? wenn Ja, warum und wann
Antwort: Derzeit gibt es keine Abbruchanträge. Gegebenenfalls werden weitere Abbruchanträge gestellt, wennneues Planungsrecht geschaffen ist und sich Antwort:daraus andere Nutzungsoptionen ableiten